E-Books bei der Deutschen Nationalbibliothek abliefern

Auch E-Books müssen bei der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) abgeliefert werden. Das geht recht bequem über ein Webformular.
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Von jedem in Deutschland veröffentlichten Werk sind zwei Exemplare an die DNB abzuliefern. Was wie eine typisch deutsche Verordnung von oben daherkommt, hat einen sinnvollen Hintergrund. Jeder hofft in seiner Bibliothek das Buch vorzufinden, das er gerade sucht. Und von einer Nationalbibliothek erwarten wir, dass sie schlichtweg jedes Buch, das jemals im deutschen Sprachraum geschrieben wurde, vorrätig hat. Also gibt es ein Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek und eine Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek. Damit will man sicherstellen, dass der Bestand der Nationalbibliothek die gesamte deutschsprachige Literatur umfasst.

Bei gedruckten Büchern ist es recht einfach, der Verordnung Genüge zu tun. Man nimmt zwei Exemplare, steckt sie in einen großen Briefumschlag und schickt sie an die DNB. Bei E-Books geht es noch einfacher über ein Webformular.

E-Books werden von der DNB als Netzpublikationen bezeichnet. Was darunter zu verstehen ist, wird etwas umständlich definiert. E-Books gehören jedenfalls auch dazu. Bevor man seine E-Books abliefern kann, muss man sich registrieren. Dies geschieht in drei Schritten.

  1. Man registriert sich auf der Website der DNB als Benutzer. Man gibt einfach seine Daten ein und erhält per E-Mail einen Link, über den man die Registrierung abschließt.

  2. Man beantragt die Freischaltung als Ablieferer. Dazu muss man einen Link betätigen, den man auf seiner Konto-Seite auf der rechten Seite findet.

    Freischaltung
    Freischaltung

  3. Nach einiger Zeit erhält man erneut eine E-Mail, in der man erfährt, dass man nun Netzpublikationen abliefern kann. Wenn man sich danach einloggt, findet man auf der rechten Seite seiner Kontoseite den Hinweis, dass man für die Ablieferung freigeschaltet wurde.

    Konto freigeschaltet
    Konto freigeschaltet

Die Ablieferung über das Webformular ist nahezu selbsterklärend. An drei Stellen können jedoch Fragen aufkommen.

Adresse der Netzpublikation (URL)

E-Books werden in der Regel über verschiedene Shops vertrieben, sodass es keine einheitliche Internetadresse für das E-Book gibt. Abhilfe ist schnell geschaffen, wenn man über eine eigene Homepage verfügt. Dort erstellt man einfach für jedes E-Book eine Seite, auf die man von der DNB aus verweisen kann. Eine solche Homepage für ein E-Book kann zum Beispiel so aussehen.

Identifikation der Netzpublikation

Es werden eine Reihe von Identifikationsmethoden aufgeführt. Den meisten dürfte vermutlich nur die ISBN geläufig sein. Nun ist es aber so, dass viele E-Books keine ISBN besitzen. Was macht man dann?

Identifikationsauswahl
Identifikationsauswahl

Im Hilfetext, erkennbar an dem kleinen Fragezeichen, findet man eine Lösung. Man wählt ›eindeutige Identifikation‹ und vermerkt das Datum der Ablieferung, den Namen der Datei und einen Hinweis darauf, dass es sich um die erste, zweite oder dritte Ablieferung handelt.

Wenn man Änderungen am E-Book vornimmt, kann man über diese Kennung eine zweite Datei hochladen, die dann von der ersten Ablieferung unterscheidbar ist.

Angaben zum Inhalt: weitere Klassifikationen / Thesaurus

An dieser Stelle musste ich passen. Die bibliografischen Klassifikationen sind eine Welt für sich. Wer sich da einarbeiten will, kann das gerne tun. Ich habe hier die Option ›Freie Schlagworte‹ ausgewählt und die Stichworte eingetragen, die ich auch sonst in den Shops verwende.

Wenn man alle notwendigen Felder ausgefüllt und das Formular abgesendet hat, erhält man eine E-Mail zur Bestätigung, in der man den Link zum neuen Katalogeintrag findet.

Die DNB hat ein Handbuch (PDF) erstellt, in dem der ganze Prozess ausführlich beschrieben wird.